- Veranstalterhinweise -


Die Verkehrskadetten Kreis Mettmann sind die Jugendorganisation der Kreisverkehrswacht Mettmann e.V. und versehen ihren Dienst ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Jeder Verkehrskadett hat eine 1-monatige Ausbildung absolviert (inkl. Erste-Hilfe-Kurs, Pannenhilfe, Unfallstellenabsicherung, Theorie der Klasse B und Praktische Zeichengebung der Polizei). Die Verkehrskadetten sind durch ihre orange- / blaufarbene Uniform und durch einen VK-Ausweis zu  identifizieren.
 
Anforderung der Verkehrskadetten:

- mind. 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn!
- in der Anforderung sollten alle Daten zu diesem Einsatz enthalten sein:

  • Datum

  • Uhrzeiten

  • Name des Veranstalters/ Ansprechpartner (vor Ort, Mobilfunknummer)

  • Adresse, Telefon

  • Ort der Veranstaltung

  • Art der Veranstaltung

  • vorgesehene Aufgaben der Verkehrskadetten

  • Pausenraummöglichkeit, Verpflegung

  • Lageplan (wenn vorhanden)

  • Ortstermin (wenn notwendig)

 
Einsatzbestätigung:
Sobald Ihre Anforderung bei uns eingegangen ist, werden wir diese bearbeiten. Danach wird sich der Leiter telefonisch bei Ihnen melden, um Details und/ oder einen Ortstermin zu diesem Einsatz mit Ihnen abzusprechen.
 
Einsatzablauf:

Der Einsatzleiter (EL) trifft sich mit dem Ansprechpartner (AP) zur abgesprochenen Uhrzeit am Veranstaltungsgelände. Er bespricht mit dem Ansprechpartner die Posten und den weiteren Ablauf des Einsatzes ab. Des Weiteren zeigt der AP dem EL den Pausen- und Aufenthaltsraum der Verkehrskadetten und klärt mit ihm die Art der Verpflegung.

Bei Bedarf sollten unsere Einsatzfahrzeuge eine Durchfahrtserlaubnis zum gesamten Einsatzgelände erhalten. Sollten während der Veranstaltung Änderungen oder Fragen auftreten, so wendet sich der AP ausnahmslos an den EL. Falls noch weitere Verkehrshelfer oder Hilfskräfte vor Ort sind, sollten die Aufgaben vom Veranstalter klar getrennt werden. Sofern nicht anders mit der Leitung der Verkehrskadetten abgesprochen, ist es dem Veranstalter nicht gestattet die Verkehrskadetten zur Verteilung von Werbemitteln und zur Objektbewachung abzustellen. Der Einsatz endet zur abgesprochenen Endzeit und wird nicht verlängert.

 
Pausen & Verpflegung:

Die Pauseneinteilung ist alleinige Aufgabe des EL. Vom Veranstalter muss ein angemessener Pausenraum gestellt werden. Jedem Verkehrskadett muss mindestens 10,- € Essensgeld am Einsatztag zur Verfügung gestellt werden. Ersatzweise kann der Veranstalter auch Essen zur freien Verfügung auf dem Veranstaltungsgelände gewähren (Essen und Getränke). Es ist im auch gestattet Essen- du Getränkemarken im Wert von mindestens 10,- € zu verteilen. Ansonsten kümmert sich die Einsatzleitung um die Verpflegung.

 
Allgemeines:
Die Geschäftsordnung der Verkehrskadetten der Kreisverkehrswacht Mettmann e.V. basiert auf dem Jugendschutzgesetz und kann daher nicht durch Veranstalter umgangen werden. Falls es doch zu einer nicht Einhaltung der o.g. Hinweise kommt, hat der EL jederzeit das Recht, ohne Rücksprache mit der Leitung der Verkehrskadetten, den Einsatz frühzeitig abzubrechen bzw. nicht anzutreten.
  
 
 
Die Veranstalterhinweise gibt es auch zum Download.

Klicken sie hier.

 
 
 
Um die Verkehrskadetten anzufordern benutzen Sie bitte unser

Anforderungsformular.